Ehringsdorfer-Heimatverein

Über uns

Der „Ehringsdorfer Heimatverein e.V.“ ist ein gemeinnütziger Verein im Ortsteil Ehringsdorf, Weimar. Er setzt sich aus Bürgern zusammen, die sich mit der Geschichte und den Traditionen des Ortes beschäftigen. Der Verein fördert den Gemeinschaftssinn durch kulturelle und kulinarische Veranstaltungen sowie Seniorennachmittage. Zudem unterstützt er die Heimatpflege, betreibt ein Museum und vermietet Vereinsräume. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Jeder ab 16 Jahren kann Mitglied werden.

Unser Vorstand

Unser Vorstand besteht aus engagierten und leidenschaftlichen Mitgliedern, die sich mit Herzblut und Erfahrung für die Ziele unseres Vereins einsetzen und stets ihr Bestes geben, um unsere Gemeinschaft zu stärken und weiterzuentwickeln.

Brigitte
Koch

Vorsitzende

Günter 
Zimmermann

Stellvertretender 
Vorsitzender | Ansprechpartner für Vermietung und allgemeine Informationen 

Sigrid 
Schröpfer

Kassenwart

Martina 
Theermann

Kultur
 

Sabine
Strecke

Öffentlichkeitsarbeit
 

Unsere Satzung

Der „Ehringsdorfer Heimatverein 01 e.V.“ hat seinen Sitz in Ehringsdorf, einem Stadtteil von Weimar. Der Verein widmet sich der Pflege der Geschichte und Traditionen des Ortes und stärkt durch kulturelle und kulinarische Veranstaltungen den Gemeinschaftssinn. Zudem bietet er monatliche Seniorennachmittage an und verwaltet Vereinsräume. Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke und arbeitet selbstlos, wobei die Mitglieder keine finanziellen Zuwendungen erhalten.

Mitglied kann jede Person ab 16 Jahren werden, die einen schriftlichen Antrag stellt. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Beiträge sind verpflichtend, mindestens jedoch 5 Euro pro Monat, für Schüler und Studenten 2,50 Euro.

Der Verein besteht aus der Mitgliederversammlung und dem Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählt alle drei Jahre den Vorstand, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Für die Finanzen gibt es zwei unabhängige Rechnungsprüfer. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Bei Auflösung fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Organisation.

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